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   BGH, 12.03.1954 - I ZR 270/52   

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https://dejure.org/1954,3325
BGH, 12.03.1954 - I ZR 270/52 (https://dejure.org/1954,3325)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1954 - I ZR 270/52 (https://dejure.org/1954,3325)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1954 - I ZR 270/52 (https://dejure.org/1954,3325)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BGH, 12.03.1954 - I ZR 270/52
    Denn § 254 ZPO lässt nicht eine unbestimmte Verurteilung des Beklagten zu, sondern entbindet den Kläger, dessen Hauptanspruch (hier der Zahlungsanspruch) durch den Erfolg der Klage aus dem Hilfsanspruch (hier dem Anspruch auf Rechnungslegung) dem Betrage nach bedingt ist, lediglich einstweilen von dem Erfordernis der bestimmten Angabe des Gegenstandes des Hauptanspruches, also von dem in § 253 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO enthaltenen Erfordernis eines bestimmten Antrages, und gestattet ihm, diese Angabe nachzuholen, wenn er mit seinem Hilfsanspruch durchgedrungen ist (RGZ 84, 370 [372]; RG HRR 1937 Nr. 293; vgl. auch Urteil des II. Zivilsenats vom 28. Oktober 1953 - BGHZ 10, 385 [386]; Stein-Jonas Anm. I 1, III 4 zu § 254 ZPO; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts S. 412 § 91 II 3).
  • RG, 04.04.1914 - I 3/14

    Feststellungsurteil. Rechtskraft. Verjährung. Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 12.03.1954 - I ZR 270/52
    Denn § 254 ZPO lässt nicht eine unbestimmte Verurteilung des Beklagten zu, sondern entbindet den Kläger, dessen Hauptanspruch (hier der Zahlungsanspruch) durch den Erfolg der Klage aus dem Hilfsanspruch (hier dem Anspruch auf Rechnungslegung) dem Betrage nach bedingt ist, lediglich einstweilen von dem Erfordernis der bestimmten Angabe des Gegenstandes des Hauptanspruches, also von dem in § 253 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO enthaltenen Erfordernis eines bestimmten Antrages, und gestattet ihm, diese Angabe nachzuholen, wenn er mit seinem Hilfsanspruch durchgedrungen ist (RGZ 84, 370 [372]; RG HRR 1937 Nr. 293; vgl. auch Urteil des II. Zivilsenats vom 28. Oktober 1953 - BGHZ 10, 385 [386]; Stein-Jonas Anm. I 1, III 4 zu § 254 ZPO; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts S. 412 § 91 II 3).
  • RG, 12.06.1939 - IV 2/39

    1. Kann der Verpächter eines Lichtspieltheaters, dem als Pachtzins eine

    Auszug aus BGH, 12.03.1954 - I ZR 270/52
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass der dem Klagebegehren zugrunde liegende Vertrag vom 15. April/12. Mai 1950 ein Dauerschuldverhältnis begründet habe, das auch aus wichtigem Grunde in entsprechender Anwendung des in § 626 BGB zum Ausdruck gelangten allgemeinen Rechtsgedankens fristlos gekündigt werden könne, und dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung insbesondere dann vorliegen würde, wenn die Geschäftsgrundlage des Vertrages weggefallen und dessen Fortsetzung einer Partei nach Treu und Glauben nicht zuzumuten wäre (RGZ 148, 92; 160, 361 [366]; Siebert bei Soergel, Anm. D II 8 zu § 242 BGB).
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